Di 20 Nov 2007
Im Sinne eines Warenzeichens ist der Begriff Marke ein juristischer Begriff. Er bezeichnet eine rechtlich geschützte Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen, um die Herkunft / Urheberschaft des Produkts zu dokumentieren. Hier wird im Besonderen noch zwischen
Wortmarke (sprachliches Zeichen)
Bildmarke (graphisches Zeichen)
Bild-/Wortmarke
3D-Marke
Hörmarke
Farbmarke
Tastmarke (haptische Marke)
Geruchsmarke, sowie
speziellen Formen, wie Hersteller- und Handelsmarke, Dachmarke, Personenmarke unterschieden.